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Kinderschutz - Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa)

Insoweit erfahrene Fachkraft im Rahmen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII)

Für wen?

Das Angebot der insoweit erfahrenen Fachkraft (§ 8a SGB VIII) richtet sich an Mitarbeitende der katholischen Kindertagesstätten im Kreis Cochem-Zell.

 

Wann?

Bei einem Verdachtsfall wenden sich Mitarbeitende der Kindertagesstätten telefonisch oder per Email (siehe Kontakt) an die Lebensberatung Cochem und senden uns den ausgefüllten Vorbereitungsbogen (siehe Anlage 1 Formular zum Download) per Email zu. Danach erfolgt unsere Rückmeldung, um das weitere Vorgehen zu besprechen und zeitnah einen Termin zu vereinbaren.

Weitere Informationen in unserem Flyer "Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft" hier

 

Formulare zum Download

Anlage 1: Vorbereitungsbogen hier

Anlage 2: Risikoeinschätzung hier

Bei Inanspruchnahme dieser Leistung entstehen keine Kosten.

Sonstiges

Wir beraten jeden, unabhängig von Religion, Weltanschauung und Nationalität.

Die Beratung in der Lebensberatung Cochem ist für Ratsuchende freiwillig, vertraulich und gebührenfrei.
Um dieses Angebot jedoch auch in Zukunft vorhalten zu können, benötigen die Beratungsstellen eine gesicherte Finanzierung, die durch Ihr Mithilfe in Form einer Spende zum Ausdruck kommen kann.

Unser Einzugsbereich ist der Kreis Cochem-Zell. Weiterführende Informationen zur Lebensberatung im Bistum Trier finden Sie hier.

Unsere Grundsätze fachlichen Handelns

Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Wir erklären unsere Vorgehensweisen.
Wir respektieren Ihre Selbständigkeit und unterstützen Ihre Eigenverantwortung.
Wir beziehen aktiv Stellung gegen diskriminierendes Verhalten.
Wir respektieren Ihre Grenzen.
Wir wahren die fachlich gebotene Distanz.