Zum Inhalt springen

Fallbeobachtung / Fallbesprechung

 

Für wen?

Erzieher*innen in den Kindertagesstätten

Wann?

Verhaltensbeobachtung

Sinnvoll wenn:

  • Ein Verhalten des Kindes den Gruppenalltag negativ beeinflusst
  • Die Interaktion zwischen Kind und Gruppe Veränderung braucht
  • Das Verhalten oder die Entwicklung eines Kindes Sorgen macht oder zu Verunsicherung führt und adäquate Unterstützung für das Kind gefunden werden soll
  • Die Entwicklungsherausforderungen eines Kindes für das Fachpersonal nicht ersichtlich ist (z.B. unklar ob das Verhalten des Kindes noch im Normbereich liegt: bei z.B. Autistischen Verhaltensweisen, sexualisiertem Verhalten, aggressivem Verhalten, Rückzug )
  • Die Beziehung zwischen Erzieher*in und Kind Veränderung braucht

 

Fallbesprechung

Sinnvoll wenn:

  • Die Entwicklungsherausforderungen des Kindes eindeutiger sind aber bisher keine Unterstützungsmöglichkeiten gefunden wurden
  • Anfrage zur Fallbesprechungen von Erzieher*in der Kita angemeldet wird.

Anmeldung oder mehr Informationen erhalten Sie im Sekretariat (siehe Kontakt).

 

Sonstiges

Wir beraten jeden, unabhängig von Religion, Weltanschauung und Nationalität.

Die Beratung in der Lebensberatung Cochem ist für Ratsuchende freiwillig, vertraulich und gebührenfrei.
Um dieses Angebot jedoch auch in Zukunft vorhalten zu können, benötigen die Beratungsstellen eine gesicherte Finanzierung, die durch Ihr Mithilfe in Form einer Spende zum Ausdruck kommen kann.

Unser Einzugsbereich ist der Kreis Cochem-Zell. Weiterführende Informationen zur Lebensberatung im Bistum Trier finden Sie hier.

Unsere Grundsätze fachlichen Handelns

Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Wir erklären unsere Vorgehensweisen.
Wir respektieren Ihre Selbständigkeit und unterstützen Ihre Eigenverantwortung.
Wir beziehen aktiv Stellung gegen diskriminierendes Verhalten.
Wir respektieren Ihre Grenzen.
Wir wahren die fachlich gebotene Distanz.