Für wen?
Erzieher*innen in den Kindertagesstätten
Wann?
Verhaltensbeobachtung
Sinnvoll wenn:
- Ein Verhalten des Kindes den Gruppenalltag negativ beeinflusst
- Die Interaktion zwischen Kind und Gruppe Veränderung braucht
- Das Verhalten oder die Entwicklung eines Kindes Sorgen macht oder zu Verunsicherung führt und adäquate Unterstützung für das Kind gefunden werden soll
- Die Entwicklungsherausforderungen eines Kindes für das Fachpersonal nicht ersichtlich ist (z.B. unklar ob das Verhalten des Kindes noch im Normbereich liegt: bei z.B. Autistischen Verhaltensweisen, sexualisiertem Verhalten, aggressivem Verhalten, Rückzug )
- Die Beziehung zwischen Erzieher*in und Kind Veränderung braucht
Fallbesprechung
Sinnvoll wenn:
- Die Entwicklungsherausforderungen des Kindes eindeutiger sind aber bisher keine Unterstützungsmöglichkeiten gefunden wurden
- Anfrage zur Fallbesprechungen von Erzieher*in der Kita angemeldet wird.
Anmeldung oder mehr Informationen erhalten Sie im Sekretariat (siehe Kontakt).